) Bei Reitveranstaltungen gilt für Kinder und Jugendliche Reithelmpflicht. Erwachsenen wird das Tragen eines Reithelms empfohlen.
) Im Krankheitsfall werden Kinder sofort ärztlich betreut.
) Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände und Pferde wird nicht übernommen.
) Es bestehen Betriebs-, Reitlehrer- und Schulpferdehaftpflicht. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und schließt jede weitere Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Dies gilt auch für die Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
) Die Teilnahme mit eigenen Pferden erfolgt auf eigenes Risiko. Reiter/Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
) Für jedes teilnehmende Pferd muss eine Haftpflichtversicherung bestehen und auf Wunsch muss eine Kopie vorgelegt werden.
) Es dürfen nur Pferde an der Veranstaltung teilnehmen, die ausreichend geimpft, frei von ansteckenden Krankheiten sind und aus einem seuchenfreien Stall kommen.
) Anmeldung & Zahlung
Sie können sich online oder mit den zur Verfügung stehenden Formularen per mail, Post oder Fax anmelden

 
•Der Transport von Pferden erfolgt grundsätzlich auf Risiko seitens des Auftraggebers,
solange dem Unternehmen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nicht nachgewiesen werden kann.
•Der Transport von Pferden, die sich als schwierig im Verhalten beim Transport oder beim Auf-und Abladen erweisen, wird immer grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers ausgeführt.
•Sollte sich ein Pferd oder mehrere Pferde beim Verladen, beim Ausladen oder während des Transportes verletzen, liegt das Schadensrisiko voll beim Auftraggeber, es sei denn, dem Unternehmen kann grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
•Schäden am Fahrzeug, die durch ein sich unruhig oder unbändig aufführendes Pferd entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers/Tierhalters.
•Sollte der Fall eintreten, dass ein Tier nicht transportwillig ist und der Transport abgebrochen werden muss, werden die Kosten der Leerfahrt in Rechnung gestellt.
•Bei Transportaufträgen, die innerhalb einer Woche vor dem geplanten Transporttermin storniert werden, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten an den Auftraggeber weiter zu geben.
•Es kann bekanntlich zu Verzögerungen bzw. Verspätungen oder Stornierungen durch Unstimmigkeiten, Defekte an Fahrzeugen etc. kommen.
•Wir übernehmen keine Haftung für daraus resultierende Mehrkosten oder Schäden.
•Ferner übernehmen wir keine Haftung für Schäden an mit dem Transport in Verbindung stehenden oder reisenden Personen und Gegenständen.
•Grundlage für unsere Leistungen basieren auf den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSP) neueste Fassung.
•Gerichtsstand für beide Parteien Sankt Augustin